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# Kopftuch und Kippa
- URL: https://www.ja-aber.eu/kopftuch-und-kippa/
- Published: 2026-09-16T16:09:07.000Z
- Updated: 2026-09-16T16:16:58.000Z
- Author: Sarah Olbrich

### *Ein Grundrecht. Zwei Symbole. Und eine Statistik, die nicht weiß, was sie zählt.*

Ich habe das Kopftuch als Unterdrückungssymbol kennengelernt. Sperrige Tücher, altbackene Muster, ältere Frauen, die vorbeihuschten und keine Präsenz zeigten. So ging mein Bild, und ich hatte damit reichlich Gesellschaft.

Heute fährt einem in der U-Bahn eine Zwanzigjährige gegenüber, Jersey-Kopftuch, Glow, alles sitzt, und später hält an der Ampel ein SUV mit Münchner Kennzeichen und derselben attraktiven Selbstverständlichkeit am Steuer. Keine Touristinnen. Frauen, die hier mit beiden Beinen in einem Alltag stehen.

Also habe ich angefangen zu prüfen, ob mein Bild noch stimmt.

Die Antwort war: teilweise. Und auf dem Weg dorthin bin ich über etwas gestolpert, das mit dem Kopftuch gar nichts zu tun hat. Denn in Deutschland beschränkt bekanntlich kein Gesetz das Tragen religiöser Symbole im öffentlichen Raum. Artikel 4 gilt für alle — nur sieht man das nicht allen an.

#### Artikel 4 zum Nachklicken:

****Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 4**

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

## **Girl Glow mit Tuch**

**Kopftücher gab es schon vor dem Islam, da war es eine städtische Gepflogenheit im alten Mesopotamien.** Und die Stellen im Koran, die das Kopftuch vermeintlich vorgeben, sind je nach Lesart auch nicht so super klar. Aber das gilt genauso für andere religiöse Symbole: Auch die Kippa ist laut Zentralrat der Juden verpflichtender religiöser Brauch, ausdrücklich keine religionsgesetzliche Vorschrift. Rubrik Brauchtum statt Schriftentreue — und trotzdem beide voll geschützt von unserem Vierer-Artikel.

> Nur 30 Prozent der Musliminnen in Deutschland tragen überhaupt ein Kopftuch, d.h. 70 % tragen keines. Im stark gläubigen Teil der Musliminnen ist das Verhältnis umgekehrt. Von denen, die keines tragen, gibt jede Dritte an, Nachteile auf der Arbeit zu erfahren, jede Achte verzichtet aus Angst vor Anfeindungen. Die, die es tragen, betrachten es zur überwältigenden Mehrheit (88,6%) als ihre religiöse Pflicht. Die Zahlen stammen aus einer Erhebung des BAMF, die 2019 bis 2020 stattgefunden hat und 2021 veröffentlicht wurde. Es gibt keine aktuellen Zahlen und auch keinen Zeitverlauf in die Vergangenheit. Vom BAMF gab es 2008 schon eine Veröffentlichung zur Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ doch die Methodik weicht so stark von der 20er Studie ab, dass Aussagen nur begrenzt möglich sind. Der einzige Fakt, der sich erhärten lässt, ist, dass Kopftuch und Frömmigkeit zwischen 2008 und 2020 sogar wieder enger zusammengerückt sind.

Also eine Täuschung, steckt doch die traditionelle Muslima unter dem Tuch?

Nicht nur. Back-up für meine Beobachtung finde ich bei **Reyhan Şahin**, einer mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung ausgezeichneten deutschen Wissenschaftlerin mit türkischen Wurzeln.

Şahin hat 2012 dreißig Kopftuchträgerinnen im Alter zwischen 18 und 32 in Norddeutschland begleitet, Postmigrantinnen und Konvertitinnen, und ihre Kleidung semiotisch ausgewertet: Bindeweise, Stoff, Farbe, Schminke, Gesamterscheinung. Ihr zentrales Ergebnis ist die **Vieldeutigkeit — es gibt nicht die Bedeutung des Kopftuchs, es gibt Codes, so wie es auch nicht die Bedeutung eines Tattoos gibt.** Der Befund, den die Universität Bremen selbst als überraschend hervorhob, war die Bedeutung des Kopftuchs als Emanzipationszeichen. Und **den modisch-expressiven Typ**, den ich zu sehen glaube, hat Şahin tatsächlich gefunden — sie hat ihn im Feld nachträglich in die Untersuchung aufgenommen, weil er ihr auffiel. In Social Media hat sich in dieser Zeit ein Begriff dafür entwickelt: **Hijabista**. Kleine Beilage, für alle, die sie nicht kennen: **Şahin macht unter dem Namen Lady Bitch Ray verrückten, schmutzigen, scharfen — ja, irgendwie krass emanzipierten — Rap**. Ihre Eltern kamen aus Zentralanatolien, ihr Vater arbeitete als Schweißer auf einer Bremer Werft. Sie ist die Tochtergeneration genau der Frauen, die ich am Anfang beschrieben habe. Unten verlinkt.

Die **Wahrnehmung des Kopftuchs** hat sich in dreißig Jahren im Emanzipationsdiskurs tatsächlich heftig gewandelt. Vom klaren Unterdrückersymbol zum Ausdruck einer stolz getragenen modernen muslimischen Identität in Europa. Die Professorin und Feministin **Birgit Rommelspacher** legte 1995 mit der „Dominanzkultur" die Figur vor, die Professorin für Islamwissenschaften **Schirin Amir-Moazami** machte 1999 nicht mehr das Kopftuch, sondern seine Gegner zum Untersuchungsgegenstand, und 2017 analysierten die den Gender Studies zuzuordnenden Soziologinnen **Sabine Hark und Paula-Irene Villa** Alice Schwarzers Strategie unter dem Begriff Femonationalismus. **Mein altes Bild steht also sogar schon unter dem Nationalismus-Verdacht.**

Gestritten wurde in der Zeit nicht nur wissenschaftlich, auch gerichtlich — bis nach Karlsruhe. Dabei geht es vor allem um die religiöse Symbolik im staatlichen Raum (also in Gerichten, Ämtern, Schulen etc.). Das ist ein eigenes Feld, ich bleibe für meine Überlegungen hier im öffentlichen Raum, beim individuellen Ausdruck der Religiosität.

## **Und da kommt mein Aber**

Das Kopftuch bleibt also vornehmlich ein religiöses Symbol, und es ist sichtbar — im Diskurs wie auf der Straße. Heißt das, wir sind eine offene Gesellschaft und Artikel 4 ist unser Anker?

Dann müsste das für alle religiösen Symbole gelten.

**In der Nacht zum 11\. September 2026 war eine 43-jährige Frau gegen halb drei auf der Torstraße in Berlin-Mitte unterwegs.** Zwei Männer sprachen sie auf die Davidstern-Kette an, die sie trug, und beleidigten sie antisemitisch. Dann griff einer der beiden sie mit einer zerbrochenen Glasflasche an. Bei der Abwehr erlitt sie mehrere Schnittverletzungen an einer Hand, Rettungskräfte brachten sie ins Krankenhaus. Die Ermittlungen liegen beim Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts. **Die Angreifer flüchteten** und sind, während ich das schreibe, unbekannt.

Ich möchte das nochmal kurz verdeutlichen. Schnittwunden an der Hand: großes Aua. Und großes Risiko, dieses geniale Werkzeug „Hand“ nicht mehr wie gehabt einsetzen zu können. Wer mit seiner Hand eine messerscharfe Glasflasche abwehrt, dem war sie nicht nur lästig.

## **Zahlen, Daten, Fakten und 5 Schweigetage**

Gewalt gegen religiöse Minderheiten wird in Deutschland von drei Stellen erfasst, und sie messen nicht dasselbe.

**Die polizeiliche Statistik zur politisch motivierten Kriminalität, kurz PMK,** ordnet jede Tat zwei Achsen zu: einem Themenfeld (Hasskriminalität, darunter antisemitisch, islamfeindlich, christenfeindlich) und einem Phänomenbereich (rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie, sonstige Zuordnung). Beide Achsen beschreiben ein Motiv, keine Person. Entscheidend ist, welches Vorurteil die Tat ausgelöst hat — nicht, wer es hatte. (!)

Jetzt erst mal zweitens: **RIAS, der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus**, dokumentiert antisemitische Vorfälle unabhängig davon, ob sie strafbar sind, und unabhängig vom politisch-weltanschaulichen Hintergrund der Handelnden. Wo es möglich ist, ordnet RIAS einen Hintergrund zu, andernfalls nicht.

| **RIAS 2025**                          | **Wert**          |
| -------------------------------------- | ----------------- |
| Dokumentierte Vorfälle bundesweit      | über 8.700        |
| Pro Tag                                | rund 24           |
| Davon mit Israelbezug                  | rund zwei Drittel |
| Angriffe ohne zuordenbaren Hintergrund | 58 %              |

**CLAIM, die Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit, tut dasselbe für antimuslimischen Rassismus**, gestützt auf die Meldungen von 38 Beratungsstellen aus 15 Bundesländern.

| **CLAIM 2025**                      | **Wert** |
| ----------------------------------- | -------- |
| Dokumentierte Vorfälle bundesweit   | 4.096    |
| Pro Tag                             | rund 11  |
| Körperverletzungen                  | 214      |
| Versuchte Tötungen / Tötungsdelikte | 4 / 2    |
| Angriffe auf Moscheen               | 61       |
| Betroffene weiblich (wo erfasst)    | 64,5 %   |

Was die beiden zivilgesellschaftlichen Stellen CLAIM und RIAS verbindet: Sie leisten die Erhebung, die der Staat zur Überprüfung seiner eigenen Pflichten bräuchte. Sie erfassen Bedrohung, bevor es zur Straftat kommt. Und beide berufen sich auf dieselbe europäische Untersuchung von 2024, nach der in Deutschland nur vier Prozent der Betroffenen einen Vorfall überhaupt melden.

**Schauen wir uns die polizeiliche Statistik daneben an.**

| **PMK 2025**   | **Straftaten** | **Gewaltdelikte** |
| -------------- | -------------- | ----------------- |
| antisemitisch  | 6.548          | 156 (99 KV)       |
| islamfeindlich | 1.753          | 99 (93 KV)        |

**Der Knaller! Wenn man nachrechnet.**

Bezogen auf die Zielgruppe — und das ist meine eigene Rechnung, keine publizierte Zahl:

**Antisemitische Straftaten**: 6.548 auf 90.000 bis 150.000 Juden in Deutschland = **rund 44 bis 73 pro 1.000**

**Islamfeindliche Straftaten**: 1.753 auf 6,8 Millionen Muslime in Deutschland = **rund 0,26 pro 1.000**

> **Verhältnis: etwa 170- bis 280-fach**

> **Nur Gewaltdelikte: etwa 70- bis 120-fach**

Diese Größenordnung übersteht jede vernünftige Korrektur. Sie ist zu groß, um durch Erfassungsunterschiede, Dunkelfeld oder Definitionsstreit erklärt zu werden. Beide Zahlen kommen aus derselben Statistik, und das Dunkelfeld ist auf beiden Seiten hoch.

Jede einzelne dieser Taten, ob gegen eine Muslima oder einen Juden, ist traurig und verdient **eine Schweigeminute. Zusammen sind das für 2025 8.301 Minuten. Wir müssten fünf Tage und achtzehn Stunden am Stück schweigen**, für ein einziges Jahr Statistik.

Da wir wissen, dass die PMK weitere Infos erfasst, können wir nochmal reinschauen, woher die ganzen Angriffe kommen.

**Antisemitische Straftaten: Anteil, der dem Phänomenbereich rechts zugeordnet wurde** 

| **Jahr** | **Straftaten gesamt** | **davon PMK-rechts** | **Anteil**    |
| -------- | --------------------- | -------------------- | ------------- |
| 2017     | 1.504                 | 1.412                | 93,9 %        |
| 2023     | 5.164                 | 3.034                | 58,8 %        |
| 2024     | 6.236                 | 3.016                | 48,4 %        |
| **2025** | **6.548**             | **rund 3.010**       | **rund 46 %** |

**Islamfeindliche Straftaten: Anteil, der dem Phänomenbereich rechts zugeordnet wurde**

| **Jahr** | **Straftaten gesamt** | **davon PMK-rechts** | **Anteil** |
| -------- | --------------------- | -------------------- | ---------- |
| 2017     | 1.075                 | 994                  | 92,5 %     |
| 2023     | 1.464                 | 1.211                | 82,7 %     |
| 2024     | 1.848                 | 1.581                | 85,6 %     |
| **2025** | **1.753**             | **1.494**            | **85,2 %** |

Der Drop von 93,9% auf 58,8% bei den rechts zuzuordnenden antisemitischen Straftaten in 2023 liegt an der **Explosion der Fallzahlen (mehr als verdreifacht) nach dem 7\. Oktober**, die nicht vor allem durch das rechte Milieu erzeugt wurde – auch wenn sich diese ebenfalls verdoppelt haben. Der weitere Drop um gut zehn Prozentpunkte im Jahr 2024 fällt dann zusammen mit der längst überfälligen Anpassung der Zuordnung: **Bis Ende 2023 galt eine Regel, dass antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten dem Phänomenbereich rechts zugeordnet werden,** wenn zwei Bedingungen zusammentrafen — keine weiteren Anhaltspunkte erkennbar und kein Tatverdächtiger ermittelt. Eine Kategorie für ungeklärte Fälle existierte zwar die ganze Zeit. Sie wurde nicht benutzt. Was jahrelang als Befund „rechts" ausgewiesen wurde, war in einem erheblichen Teil der Fälle eine Vermutung — der Rechtsstaat hat Unwissen als Wissen veröffentlicht. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen brachten das 2021 in die Innenministerkonferenz, **zum Berichtsjahr 2024 wurde die Zuordnung geändert**. Unklare Fälle laufen seither unter sonstige Zuordnung. Yeahy.

Schauen wir uns die 2025er Motive für die antisemitischen Straftaten genauer an:

| Phänomenbereich        | Anteil an 6.548 antisemitischen Straftaten 2025 |
| ---------------------- | ----------------------------------------------- |
| rechts                 | rund 46 %                                       |
| ausländische Ideologie | rund 36 %                                       |
| religiöse Ideologie    | rund 8 %                                        |
| sonstige Zuordnung     | rund 7 %                                        |
| links                  | rund 2 %                                        |

**Begeht jemand eine antisemitische Tat aus islamistischer Überzeugung**, landet sie in religiöse Ideologie. Begeht sie jemand aus säkular-palästinensisch-nationalistischer oder sogenannter antiimperialistischer Überzeugung ausländischer Prägung, landet sie in ausländische Ideologie. Begeht sie ein deutscher Linker mit derselben Parole, landet sie in links. Dieselbe Tat, dasselbe Ziel, drei Schubladen — nach der Herkunft des Gedankens, nicht nach der Herkunft der Person. 

**Es gibt in der gesamten PMK-Erfassung keine einzige Stelle, an der steht, wer die Täter waren.** Nicht auf der Themenfeld-Achse, nicht auf der Phänomenbereich-Achse. **Das ist kein Versehen und keine Lücke, die man mit der richtigen Tabelle schließen könnte — es ist die Konstruktion**. Die beiden Kategorien ausländische und religiöse Ideologie sind nicht trennscharf. Sie unterscheiden sich darin, ob eine Ideologie religiös ist oder nicht — bei einer Ideologie, in der Religion und Politik dasselbe sind, gibt es dieses Merkmal nicht. **Was an der Quelle eins ist, erscheint hier in zwei Posten, von denen keiner groß genug wird, um neben „rechts" zu stehen.**

Dazu kommt ein dritter: **„sonstige Zuordnung", sieben Prozent. Das ist der Beamte, der sagt, dass er die vorliegende Tat, die er per Formular erfassen soll, keiner Schublade zuordnen kann.** Kann sein, weil die Tat tatsächlich einem ganz anderen Motiv entspringt. Kann aber auch sein, dass er sich zwischen den beiden „Ideologien“ nicht entscheiden kann — weil sie ihm als eines begegnen und er als Polizist andere Aufgabenfelder hat als semantische Diskurse.

**Der Staat kann also gar nicht prüfen, ob er seine Schutzpflicht erfüllt.** Und wem gegenüber er sie wem gegenüber (!) zu erbringen hat. Und er kann die Frage, die die halbe Öffentlichkeit umtreibt, mit seinem Instrument gar nicht beantworten — weil er dieses Instrument bewusst so gebaut hat.

## **Kippa zu gefährlich**

**Am 28\. August 2012 wurde der Rabbiner Daniel Alter in Berlin-Friedenau auf offener Straße von vier Jugendlichen angegriffen**, die er als mutmaßlich arabischstämmig beschrieb. Sie fragten ihn, ob er Jude sei; als er bejahte, schlugen sie zu — Jochbeinbruch, Krankenhaus, dazu eine Tötungsdrohung gegen seine kleine Tochter, die neben ihm stand. Alter trug die Kippa an diesem Tag unter einem Basecap, und die Mütze war verrutscht. Es gab keine Zeugen, der Fall ist bis heute unaufgeklärt. Alter trägt die Kippa weiter, nach wie vor mit Mütze darüber; er selbst nennt es Tarnung. Sieben Jahre später sagte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, er könne Juden nicht empfehlen, jederzeit überall in Deutschland eine Kippa zu tragen — und erntete dafür einen Sturm.

Der zweite Fall zeigt, dass das Symbol angegriffen wird, nicht die Person. **Im April 2018 wurde in Berlin ein Mann mit einem Gürtel geschlagen, während der Angreifer „Yahudi" rief.** Der Angegriffene war arabischer Christ aus Haifa — er hatte die Kippa aufgesetzt, um auszuprobieren, ob man sich damit in Berlin bewegen kann. Die Antwort kam binnen Minuten und wurde gefilmt.

## **Geschützt vorm Staat, aber nicht vom Staat**

**Artikel 4 ist zuerst ein Abwehrrecht: Er schützt vor dem Staat.** Wer eine Frau, die einen Davidstern trägt, ebendeshalb mit einer zerbrochenen Glasflasche die Hand zerschneidet, verletzt kein Grundrecht, sondern begeht eine Körperverletzung. **Das Bundesverfassungsgericht hat zwar früh entschieden, dass die Religionsfreiheit** nicht auf die Abwehrfunktion beschränkt ist, sondern **eine Schutzverpflichtung des Staates enthält**, Raum für die aktive Betätigung von Glaubensüberzeugungen zu sichern. **Nur folgen daraus in der Regel keine konkreten Handlungsvorgaben**: Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum, und eine Verletzung stellt das Gericht erst fest, wenn die Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind. Diese Schwelle wird praktisch nie erreicht. Dazu kommt eine praktische Grenze — eine Synagoge kann man bewachen, einen Mann, der mit Kippa zum Bäcker geht, nicht. Und eine Frau mit Kopftuch in der Straßenbahn ebenso wenig.

Daraus wird eine Achse, die weder mit dem Judentum noch mit dem Islam zu tun hat, sondern mit der **Bauart des Grundgesetzes: Es ist scharf, wo der Staat handelt, und stumpf, wo er schützen müsste.**

## **Wie wir das Versprechen von Artikel 4 trotzdem herstellen**

Die Vision des Grundgesetzes ist doch wohl, dass alle Menschen hier ihre Identität bzw. Religiosität zeigen können. Das ist wichtig, und in einem Land, in dem viele Menschen und Kulturen aufeinandertreffen, ist es manchmal umso wichtiger, **die Verbindung zu den eigenen Wurzeln auch symbolisch ausdrücken** zu können.

Was dabei klar sein sollte, ist **das Bekenntnis zu dem Gesetz, das in dem Staat gilt, in dem ich dauerhaft lebe**. Im Grundgesetz steht die freie Religionsausübung, und sie muss für alle gewährleistet sein. Artikel 4 ist symmetrisch, oder er ist nichts. **Wer seine Religiosität zeigen darf, muss die des anderen aushalten. Nicht mögen. Aushalten.**

**Die Zahlen zeigen leider, dass Juden in Deutschland stärker in Gefahr sind als Muslime und dass diese Gefahr „nur" zur Hälfte von rechts ausgeht.** Diese konstruierte Blindheit in Bezug auf die andere Hälfte ist auch eine Lücke, in die die AfD springt, wenn sie vom Islamismus spricht, und sie gewinnt damit auch Menschen, die keine Lust mehr haben, sich mit einer Überkomplexität für dumm verkaufen zu lassen.

**Wer sich jetzt von mir wünscht, dass ich Remigration brülle, irrt sich.** Aber meine Forderung ist es, dass das Schutzversagen des Staats in Bezug auf die Religionsfreiheit, sauber erfasst, in einfacher Sprache und klaren Zahlen, in die öffentliche Debatte eingeht und daraufhin politisch gelöst wird. Wir brauchen handlungsfähige Institutionen, und auch wenn der Staat auf der Schutzebene zu weich bleibt — **eine saubere Datenlage wäre doch der erste Schritt!**

**Die Frau von der Torstraße taucht übrigens in der Statistik auf:** als antisemitische Straftat, und nach dem Stand von heute, ohne Tatverdächtige, **unter sonstige Zuordnung.** Gezählt und unerklärt. Das ist keine Prognose, das ist die Regel.

**Solange ein Rabbiner seine Kippa unter einer Mütze trägt und wir nicht einmal sagen können, was aus der Anzeige geworden ist,** als die Mütze verrutschte — und solange eine Frau in Berlin-Mitte mit einer zerbrochenen Flasche angegriffen wird, weil an ihrem Hals ein Davidstern hing —, **ist das Versprechen des Artikels 4 nicht eingelöst. Und hier müssen wir ansetzen.**

**Quellen**

Quellen sind hier kein Nachweis, sondern eine Empfehlung. Zu jedem Eintrag steht, was es ist und warum es sich lohnt. Wer nur eine Sache anklickt, klickt die erste.

**Wie gezählt wird**

**Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität**

Die Vorschrift, nach der jede politisch motivierte Straftat in Deutschland einsortiert wird. Beschlossen von der Innenministerkonferenz am 10\. Mai 2001, mehrfach überarbeitet, zuletzt 2022.

**Lohnt sich, weil:* Auf wenigen Seiten steht, was „ausländische Ideologie" und „religiöse Ideologie" tatsächlich bedeuten — und der Satz, um den es in diesem Text geht: Die Staatsangehörigkeit des Täters ist unerheblich. Wer den einmal gelesen hat, liest jede Schlagzeile zur PMK anders.*

→ BMI, Definitionssystem PMK

**BMI und BKA, Factsheets zur Politisch motivierten Kriminalität**

Die jährlichen Fallzahlen, aufgeschlüsselt nach Themenfeldern und Phänomenbereichen. Erscheinen im Mai für das Vorjahr.

**Lohnt sich, weil:* Beide Tabellen in diesem Text stammen von hier. Man sieht dort auch, was in der Berichterstattung regelmäßig verlorengeht: dass antisemitische und islamfeindliche Straftaten nach derselben Systematik erfasst werden und sich trotzdem völlig unterschiedlich verteilen.*

→ Factsheet PMK 2025; ältere Jahrgänge über die BKA-Seite

**Expertenkreis Antisemitismus des Deutschen Bundestages, Bericht 2017**

Der Bericht, der die Zuordnungspraxis öffentlich gemacht hat: dass unaufgeklärte antisemitische Straftaten ohne weitere Anhaltspunkte dem Bereich rechts zugeordnet wurden.

**Lohnt sich, weil:* Hier steht die Warnung im Original — vor einem nach rechts verzerrten Bild über Tatmotivation und Täterkreis, formuliert 2017, korrigiert 2024\. Sieben Jahre.*

→ Bundestagsdrucksache 18/11970

**Wer sonst noch zählt**

**Bundesverband RIAS, Jahresbericht 2025**

Die zivilgesellschaftliche Dokumentation antisemitischer Vorfälle — auch der nicht strafbaren.

**Lohnt sich, weil:* RIAS ordnet nur zu, wo es zuordnen kann, und schreibt hin, wenn nicht. Bei 58 Prozent der Angriffe war kein politisch-weltanschaulicher Hintergrund erkennbar. Diese Ehrlichkeit fehlt der Polizeistatistik, und man merkt sofort, was sie wert wäre.*

→ report-antisemitism.de

**CLAIM, Bundesweites Lagebild antimuslimischer Rassismus 2025**

Dasselbe für die andere Seite, gestützt auf 38 Beratungsstellen aus 15 Bundesländern.

**Lohnt sich, weil:* Die Zahlen liegen mehr als doppelt so hoch wie die polizeilichen — nicht weil jemand übertreibt, sondern weil anders gezählt wird. Wer beide Berichte nebeneinanderlegt, versteht in zehn Minuten, warum man Meldestellen und Polizeistatistik nie gegeneinanderstellen darf.*

→ claim-allianz.de

**Das Kopftuch und die Forschung**

**BAMF, Muslimisches Leben in Deutschland 2020**

Die letzte repräsentative Erhebung zu Religiosität, Alltagspraxis und Kopftuch. Befragt wurden rund 5.200 Personen zwischen Juli 2019 und März 2020, veröffentlicht 2021.

**Lohnt sich, weil:* Alle Zahlen in diesem Text stammen von dort, und die interessanteste steht nicht in den Schlagzeilen: Von den Musliminnen, die kein Kopftuch tragen, verzichtet ein Teil aus Angst vor Nachteilen und vor Anfeindungen. Die Seiten 117 bis 121 sind die Mühe wert.*

→ BAMF-Forschungsbericht 38

**Reyhan Şahin, Die Bedeutung des muslimischen Kopftuchs**

Dissertation, Universität Bremen, ausgezeichnet mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung. Dreißig Trägerinnen, kleidungssemiotisch ausgewertet.

**Lohnt sich, weil:* Es ist die einzige Arbeit, die das Kopftuch nicht als Symbol behandelt, sondern als Kleidungsstück — mit Bindeweise, Stoff und Stil. Danach fällt es schwer, weiter von „dem Kopftuch" zu sprechen.*

→ LIT-Verlag 2014

**Lady Bitch Ray, „Deutsche Schwänze" (2006)**

Der Track, mit dem Reyhan Şahin bekannt wurde, veröffentlicht auf einer CD des Hip-Hop-Magazins Juice — sechs Jahre bevor sie in Bremen über das Kopftuch promovierte.

**Lohnt sich, weil:* Es hat mit religiösen Symbolen nichts zu tun, und trotzdem gehört es hierher. Şahins Eltern kamen aus Zentralanatolien, ihr Vater arbeitete als Schweißer auf einer Bremer Werft, sie wuchs in Gröpelingen auf. Sie ist die Tochtergeneration genau der Frauen, die ich am Anfang beschrieben habe. Was daraus geworden ist: das hier, und eine ausgezeichnete Dissertation. Dreißig Jahre Wandel in drei Minuten, lauter als jede Fußnote. Und ja, die Pointe zielt auf eine Gruppe — ich verlinke es trotzdem. Achtung: explizit.*

→ Juice-CD 2006

**Birgit Rommelspacher, Dominanzkultur — und Sabine Hark / Paula-Irene Villa, Unterscheiden und herrschen**

Die beiden Bücher, zwischen denen der Wandel im feministischen Diskurs liegt: 1995 und 2017.

**Lohnt sich, weil:* Wer verstehen will, wie aus einem Unterdrückungssymbol ein Identitätsausdruck wurde, liest nicht die Debatte, sondern diese beiden. Der Begriff Femonationalismus kommt bei Hark und Villa vor — samt der ausdrücklichen Weigerung, Alice Schwarzer einfach rassistisch zu nennen.*

**Recht**

**BVerfG, Kopftuchbeschluss vom 27\. Januar 2015 (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10)**

Die Entscheidung, die ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt hat.

**Lohnt sich, weil:* Dort steht der Satz, der die deutsche Debatte von der französischen trennt: Das Grundgesetz fordert keine strikte Trennung von Religion und Staat im Sinne eines Sterilitätsgebots. Und die Privilegierung christlicher Symbole wurde ausdrücklich für nichtig erklärt.*

→ Volltext beim Bundesverfassungsgericht

**Zur Schutzpflicht: BVerfGE 41, 29 und BVerfGE 125, 39**

Die eine Entscheidung sagt, dass Artikel 4 den Staat zum Schutz verpflichtet. Die andere, wie wenig daraus folgt.

**Lohnt sich, weil:* Nebeneinander gelesen erklären sie, warum eine Synagoge Polizeischutz bekommt und ein Mann auf dem Weg zum Bäcker nicht — und warum das juristisch in Ordnung ist.*

**Die Fälle**

**Angriff auf Rabbiner Daniel Alter, Berlin 2012**

→ Jüdische Allgemeine, 29\. August 2012; Tagesspiegel, 4\. Februar 2013

**Angriff auf einen Kippaträger in Prenzlauer Berg, 2018**

→ Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, 2018

**Angriff auf eine Frau mit Davidstern-Kette, Berlin-Mitte, September 2026**

→ Polizei Berlin, Pressemitteilung Nr. 1171 vom 12\. September 2026

**Was ich noch nachliefere**

— Wie der Fall Alter 2012 in der PMK einsortiert wurde. Das ist die interessanteste offene Frage dieses Textes. Ich frage bei der Berliner Polizei nach.

— Die Absolutzahlen für 2023 und 2025 in der ersten Tabelle stammen aus einer Rückrechnung über die veröffentlichten Anteile. Die Anteile selbst stehen in den Factsheets.

— Die Aufschlüsselung der 2025er Phänomenbereiche prüfe ich gegen Seite 16 des Factsheets.

— Die obere Grenze bei den Zahlen zur jüdischen Bevölkerung ist eine Schätzung; gesichert sind 90.478 Gemeindemitglieder für 2023.